GELTUNGSBEREICH
Bedingungen der Kunden, insbesondere deren Allgemeine Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich von Viol anerkannt sind.
ANGEBOT | VERTRAGSSCHLUSS
PREISE | NEBENKOSTEN
Der Kunde trägt die Kosten aller über Anliefern und Abladen hinausgehenden Maßnahmen. Er trägt die Kosten von Liefererschwernissen, z.B. Eis, Schneefall, Glätte, schlechte Straßenverhältnisse, Gestellung von Solofahrzeugen. Wartezeiten des Beförderungspersonals an den Baustellen über ½ Stunde werden entsprechend berechnet.
ZAHLUNG | ZAHLUNGSBEDINGUNGEN | AUFRECHNUNG
Bei einem Auftragswert über € 5.000,00 gelten folgende Zahlungsziele: 45% des Preises sofort nach Bestellung und Zugang einer Teilrechnung für die Bereitstellung des erforderlichen Rohmateriales; 45% des Preises bei Anlieferung und Stellung einer Teilrechnung; Restzahlung sofort nach Stellung einer Gesamtrechnung.
ZAHLUNGSVERZUG | VERZUGSFOLGEN
Bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche Forderungen von Viol gegen diesen Kunden, auch aus anderen Verträgen, sofort zur Zahlung fällig. Viol hat in diesem Fall das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Kalendertagen vom Vertrag zurückzutreten oder auch ohne Rücktritt die in seinem Eigentum stehende gelieferte Ware herauszuverlangen (Sicherungsfall)
§ 648 a BGB | VORLEISTUNGSPFLICHT DES KUNDEN
Werden Umstände bekannt, die die Leistungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere die Einleitung eines Insolvenzverfahrens, so kann Viol die Erfüllung der vertraglichen Lieferpflichten von der vollständigen Zahlung des vertraglich vereinbarten Kaufpreises oder der Gestellung banküblicher Sicherheiten abhängig machen.
LIEFERUNG | LIEFERTERMINE | UNMÖGLICHKEIT DER LIEFERUNG
Viol ist berechtigt, Teilmengen zu leisten.
GEFAHRTRAGUNG
Ab dem Gefahrübergang trägt der Kunde das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware.
EIGENTUMSVORBEHALT UND SICHERUNGSEIGENTUM
Viol behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich aus laufender Rechnung), die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt hat. Das Eigentum von Viol ist voll gültiges Sicherungseigentum. Der Kunde besitzt insoweit für Viol als Verwahrer nach den nachfolgenden Regeln.
Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Kunde nur dann zur Verfügung über die Ware berechtigt, wenn er die Ware in seinem regulären Geschäftsbetrieb weiter veräußert oder weiter verarbeitet. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes und des Sicherungseigentums auf seine Kosten gegen Diebstahl, Verderb, etc. zu versichern.
Bei einem Zugriff Dritter (Pfändung etc.) auf die Vorbehaltsware oder die Sicherungsrechte hat der Kunde Viol sofort Mitteilung zu machen.
GEWÄHRLEISTUNG
Viol leistet binnen einen Jahres nach Lieferung Gewähr davor, dass die gelieferte Ware bei Gefahrübergang nicht mit Mängeln behaftet ist. Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Werden die Waren entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für Bauwerke verwendet und verursachen sie deren Mangelhaftigkeit, so beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre.
Ein Mangel ist dabei jede nicht unerhebliche Abweichung von der im Vertrag vereinbarten bzw. gewöhnlichen Beschaffenheit.
Die Darstellungen in Werbeangaben, Prospekten, Warenbeschreibungen und sonstiger Korrespondenz geben nicht den vertraglich geschuldeten Sollzustand der Waren an, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Viol gewährleistet nicht, dass die gelieferte Ware für die spezifischen Zwecke des Kunden, insbesondere für die Verwendungsabsicht des Kunden tauglich ist.
Die Angaben bestimmter Eigenschaften im Vorfeld des Vertrages oder im Vertrag sind keine Zusicherungen bestimmter Eigenschaften oder Garantien. Zusicherungen liegen nur vor, wenn sie in einer schriftlichen Vereinbarung getroffen und als solche bezeichnet wurden.
Maßabweichungen in den Grenzen der bei Vertragsschluss jeweils gültige VOB/C DIN 18332 sind kein Mangel.
Rügeobliegenheit, Ausschlussfrist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen. Zeigt er offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach der Untersuchung schriftlich an, so verliert er alle Gewährleistungsansprüche hinsichtlich dieser Mängel. Die bloße Geltendmachung von Gewährleistungsrechten hindert nicht den Eintritt der Verjährung.
GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE
Dem Kunden steht zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei Viol nach seiner Wahl die Ware nachbessern oder eine neue Ware liefern kann. Bei Verbraucherverträgen steht das Wahlrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Verbraucher zu.
Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch kann der Kunde Steinbach eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen zur erneuten Nacherfüllung setzen. Nach erfolglosem Fristablauf hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist daneben ausgeschlossen.
Erbringt Viol eine Nacherfüllungsleistung, so beginnt die Verjährungsfrist hierdurch weder erneut, noch wird sie gehemmt.
HAFTUNG | SCHADENSERSATZ
Viol haftet nur für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – gleich aus welcher Haftungsnorm – ist ausgeschlossen. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht ist die Haftung für solche unmittelbare Schäden, mit denen vernünftigerweise nicht gerechnet werden konnte, oder auf deren Eintreten Viol keinen Einfluss hat, ausgeschlossen, und im Übrigen in der Höhe auf die doppelte Vertragssumme (Kaufpreis) beschränkt. Die Haftung von Viol für mittelbare Schäden und Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung von Viol für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit ist auf Fälle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beschränkt.
Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung bleiben unberührt.
Alle Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verpflichtungsgehilfen von Viol.
ERFÜLLUNGSORT | GERICHTSTAND | RECHTSWAHL
Erfüllungsort ist der Firmensitz von Viol in 81927 München, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Landgericht München. Viol kann jedoch den Kunden auch vor einem anderen Wahlgerichtsstand verklagen.
GELTUNGSBEREICH
Bedingungen der Kunden, insbesondere deren Allgemeine Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich von Viol anerkannt sind.
ANGEBOT | VERTRAGSSCHLUSS
PREISE | NEBENKOSTEN
Der Kunde trägt die Kosten aller über Anliefern und Abladen hinausgehenden Maßnahmen. Er trägt die Kosten von Liefererschwernissen, z.B. Eis, Schneefall, Glätte, schlechte Straßenverhältnisse, Gestellung von Solofahrzeugen. Wartezeiten des Beförderungspersonals an den Baustellen über ½ Stunde werden entsprechend berechnet.
ZAHLUNG | ZAHLUNGSBEDINGUNGEN | AUFRECHNUNG
Bei einem Auftragswert über € 5.000,00 gelten folgende Zahlungsziele: 45% des Preises sofort nach Bestellung und Zugang einer Teilrechnung für die Bereitstellung des erforderlichen Rohmateriales; 45% des Preises bei Anlieferung und Stellung einer Teilrechnung; Restzahlung sofort nach Stellung einer Gesamtrechnung.
ZAHLUNGSVERZUG | VERZUGSFOLGEN
Bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche Forderungen von Viol gegen diesen Kunden, auch aus anderen Verträgen, sofort zur Zahlung fällig. Viol hat in diesem Fall das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Kalendertagen vom Vertrag zurückzutreten oder auch ohne Rücktritt die in seinem Eigentum stehende gelieferte Ware herauszuverlangen (Sicherungsfall)
§ 648 a BGB | VORLEISTUNGSPFLICHT DES KUNDEN
Werden Umstände bekannt, die die Leistungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere die Einleitung eines Insolvenzverfahrens, so kann Viol die Erfüllung der vertraglichen Lieferpflichten von der vollständigen Zahlung des vertraglich vereinbarten Kaufpreises oder der Gestellung banküblicher Sicherheiten abhängig machen.
LIEFERUNG | LIEFERTERMINE | UNMÖGLICHKEIT DER LIEFERUNG
Viol ist berechtigt, Teilmengen zu leisten.
GEFAHRTRAGUNG
Ab dem Gefahrübergang trägt der Kunde das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware.
EIGENTUMSVORBEHALT UND SICHERUNGSEIGENTUM
Viol behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich aus laufender Rechnung), die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt hat. Das Eigentum von Viol ist voll gültiges Sicherungseigentum. Der Kunde besitzt insoweit für Viol als Verwahrer nach den nachfolgenden Regeln.
Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Kunde nur dann zur Verfügung über die Ware berechtigt, wenn er die Ware in seinem regulären Geschäftsbetrieb weiter veräußert oder weiter verarbeitet. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes und des Sicherungseigentums auf seine Kosten gegen Diebstahl, Verderb, etc. zu versichern.
Bei einem Zugriff Dritter (Pfändung etc.) auf die Vorbehaltsware oder die Sicherungsrechte hat der Kunde Viol sofort Mitteilung zu machen.
GEWÄHRLEISTUNG
Viol leistet binnen einen Jahres nach Lieferung Gewähr davor, dass die gelieferte Ware bei Gefahrübergang nicht mit Mängeln behaftet ist. Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Werden die Waren entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für Bauwerke verwendet und verursachen sie deren Mangelhaftigkeit, so beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre.
Ein Mangel ist dabei jede nicht unerhebliche Abweichung von der im Vertrag vereinbarten bzw. gewöhnlichen Beschaffenheit.
Die Darstellungen in Werbeangaben, Prospekten, Warenbeschreibungen und sonstiger Korrespondenz geben nicht den vertraglich geschuldeten Sollzustand der Waren an, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Viol gewährleistet nicht, dass die gelieferte Ware für die spezifischen Zwecke des Kunden, insbesondere für die Verwendungsabsicht des Kunden tauglich ist.
Die Angaben bestimmter Eigenschaften im Vorfeld des Vertrages oder im Vertrag sind keine Zusicherungen bestimmter Eigenschaften oder Garantien. Zusicherungen liegen nur vor, wenn sie in einer schriftlichen Vereinbarung getroffen und als solche bezeichnet wurden.
Maßabweichungen in den Grenzen der bei Vertragsschluss jeweils gültige VOB/C DIN 18332 sind kein Mangel.
Rügeobliegenheit, Ausschlussfrist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen. Zeigt er offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach der Untersuchung schriftlich an, so verliert er alle Gewährleistungsansprüche hinsichtlich dieser Mängel. Die bloße Geltendmachung von Gewährleistungsrechten hindert nicht den Eintritt der Verjährung.
GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE
Dem Kunden steht zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei Viol nach seiner Wahl die Ware nachbessern oder eine neue Ware liefern kann. Bei Verbraucherverträgen steht das Wahlrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Verbraucher zu.
Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch kann der Kunde Steinbach eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen zur erneuten Nacherfüllung setzen. Nach erfolglosem Fristablauf hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist daneben ausgeschlossen.
Erbringt Viol eine Nacherfüllungsleistung, so beginnt die Verjährungsfrist hierdurch weder erneut, noch wird sie gehemmt.
HAFTUNG | SCHADENSERSATZ
Viol haftet nur für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – gleich aus welcher Haftungsnorm – ist ausgeschlossen. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht ist die Haftung für solche unmittelbare Schäden, mit denen vernünftigerweise nicht gerechnet werden konnte, oder auf deren Eintreten Viol keinen Einfluss hat, ausgeschlossen, und im Übrigen in der Höhe auf die doppelte Vertragssumme (Kaufpreis) beschränkt. Die Haftung von Viol für mittelbare Schäden und Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung von Viol für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit ist auf Fälle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beschränkt.
Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung bleiben unberührt.
Alle Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verpflichtungsgehilfen von Viol.
ERFÜLLUNGSORT | GERICHTSTAND | RECHTSWAHL
Erfüllungsort ist der Firmensitz von Viol in 81927 München, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Landgericht München. Viol kann jedoch den Kunden auch vor einem anderen Wahlgerichtsstand verklagen.
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